Kurs - Anmeldungen
Wir bitten Sie, daß Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei uns anmelden, da wir sonst Ihre Teilnahme nicht gewährleisten können. Die Teilnahme ist mit der Anmeldung verbindlich.
Buchung/Bestellung
Charterbuchungen (Boote), Reisequartier und Flugbuchungen die per e - mail, schriftlich, per Fax oder in unserem Büro erfolgen, unterliegen ebenso den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992).
Warenbestellungen, gleich in welcher Form (telefonisch oder schriftlich), sind verbindlich.
Zahlungsbedingungen
Die Anzahlungsgebühr bzw. Seminargebühr zu Küstenpatent- und GMDSS - Funkkursen wird mit der Anmeldung fällig. Mit den Unterlagen erhalten Sie einen Zahlschein zur zeitgerechten Einzahlung binnen einer Woche. Die Restzahlung (Prüfungstaxen) ist am Beginn der Veranstaltung, Seminar, oder vor Ort in Bar zu erlegen.
Für Flüge beträgt die Anzahlung 10 % zuzüglich etwaiger Buchungsgebühren und Treibstoffkosten.
Die Charteranzahlung bei Buchung beträgt 50% und ist binnen einer Woche nach Erhalt des Chartervertrages fällig. Die Restzahlung von 50% ist bis 6 Wochen vor Charterantritt zu überweisen.
Bestellte Waren werden ausschließlich gegen Bar oder per Nachnahme abgegeben.
Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen berechnet.
Haftungsausschluß
Der Charter Ring Austria haftet nicht für Preiserhöhungen und Kursschwankungen betreffend Flügen oder Reisebuchungen die kurzfristig eingeführt werden. Für Yachtcharter gelten die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.
Stornierungen
Bei Reisen gelten die ARB von 1992.
Für Motorboot- und Yachtcharter gelten die jeweiligen Charter - Bedingungen des Veranstalters. Zuzüglich zu den Stornokosten werden Agentur - Stornospesen in Höhe der Vermittlungskommission, mindestens aber € 200,-- Bearbeitungsgebühr fällig. Wir empfehlen den Abschluß einer Stornoversicherung.
Kursabsage durch den Veranstalter
Wir behalten uns das Recht vor, aus zwingenden Gründen, angekündigte Kurse abzusagen. In diesem Fall wird eine bereits eingezahlte Teilnahmegebühr zur Gänze refundiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird, soweit der Schaden nicht durch den Charter Ring Austria oder eine Person für die der Charter Ring Austria einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, ausgeschlossen. Änderungen der Kurse und Kurszeiten sind vorbehalten.
Kursteilnahme
Kann jemand zum vorgemerkten Termin an einem Kurs nicht teilnehmen und teilt dies mindestens 14 Tage vor Kursbeginn mit, so kann er kostenfrei die Teilnahme zum nächsten Termin vornehmen. Ist jemand zu einem Kurs angemeldet und erscheint nicht, so ist die ganze Kursgebühr fällig. Ein kostenfreier Rücktritt von der Teilnahme ist nicht möglich.
Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kursen oder Seminaren, Charter- oder Reisebuchungen und soweit dies gesetzlich zulässig ist, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Neunkirchen/Wr. Neustadt als vereinbart.
Druckfehler
Der Charter Ring Austria behält sich das Recht vor, auf Grund von Schreib- und bzw. Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.