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Neuigkeiten und Interessantes vom Chartermarkt


Urlaubs - Checkliste: Damit sie nichts zu Hause vergessen.


"Kroatisches Küstenpatent mit Funk" : Amtliche Genehmigung siehe

Wir empfehlen das Kroatische Küstenpatent zu erwerben, da in diesem der Ukw - Funk, der in Kroatien Pflicht ist, enthalten ist! Es besteht Funkpflicht im Charter!

 

NEU IST: Mit dem Beitritt zur EU wird die Erlangung eines kroatischen Küstenpatentes sehr erschwert. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die gleichen Bestimmungen wie in Slowenien in Kraft treten werden (Ein Kandidat muß mindestens 3 Monate im Land gemeldet sein!) Wir empfehlen daher sobald als möglich das Küstenpatent zu erwerben.

 

Bei den österreichischen Küstenpatenten (Msvö & Ösv) erhalten sie keinerlei Information über die Vorschriften in Kroatien oder anderen Ländern!


Siehe website des kroat. Schifffahrtsministeriums


 

Funkzeugnisse der "Royal Yachting Association" werden in Kroatien nicht anerkannt.

ACHTUNG: Österreich hat die STCW - Convention nicht unterzeichnet, daher sind Österreichische Funkzeugnisse international nicht anerkannt.

 


Seit 2009 ist  bei Charterantritt am Stützpunkt ein Kurtaxe in Höhe von € 1,-- pro Tag entrichten.

Diese Kurtaxe wird vom Charterunternehmen eingehoben und wird an die Behörde abgeführt. Ausgenommen von der Kurtaxe sind Kinder bis 12 Jahren.


 

Wenn Sie eine Panne haben rufen Sie am Besten den Pannendienst auf See

Antrag zur Mitgliedschaft