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1. Österreichischer Segelverband: Befähigungsausweis für den FB II bis 20sm
2. Motorbootsportverband für Österreich: Befähigungsausweis für den Fahrtenbereich II
3. International Certificate for Operations of Pleasure Craft C-20nm (ÖSV und MSVÖ)
(Für alle Boote und Yachten bis 30 Bruttoregistertonnen)
4. Befähigungsausweise für den Fahrtenbereich III des ÖSV und MSVÖ bis 200sm
(Für alle Boote und Yachten bis 500 Bruttoregisertonnen)
Bootsführerscheine anderer Aussteller werden in Kroatien nicht anerkannt!
Siehe website des kroat. Schifffahrtsministeriums
ACHTUNG: Um ein Motorboot oder eine Yacht Chartern zu können ist ein Funkzeugnis zwingend vorgeschrieben.
Es wird dadurch besonderes Augenmerk darauf gelegt, daß jeder Skipper über ein solches verfügt! Es handelt sich dabei nur um ein "SRC" oder "ROC". Siehe unser Kursangebot.
Funkzeugnisse der "Royal Yachting Association" werden in Kroatien nicht anerkannt.
ACHTUNG: Österreich hat die STCW - Convention nicht unterzeichnet, daher sind Österreichische Funkzeugnisse international nicht anerkannt.
Wir empfehlen das Kroatische Küstenpatent zu erwerben, da in diesem der Ukw - Funk, der in Kroatien Pflicht ist, enthalten ist! Funkpflicht im Charter!
Bei den österreichischen Küstenpatenten (Msvö & Ösv) erhalten sie keinerlei Information über die Vorschriften in Kroatien oder anderen Ländern!
Ab 2009 muß jeder Chartergast bei Charterantritt am Stützpunkt ein Kurtaxe in Höhe von € 1,-- pro Tag entrichten.
Diese Kurtaxe wird vom charterunternehmen eingehoben und wird an die Behörde abgeführt. Ausgenommen von der Kurtaxe sind Kinder bis 12 Jahren.
Wenn Sie eine Panne haben rufen Sie am Besten
den Pannendienst auf See