zu einem vorhandenen Kroatischen Küstenpatent
Sie haben ein altes Jugoslawisches oder Kroatisches Küstenpatent, egal ob noch gültig oder bereits ungültig, ohne die Erlaubnis in Kroatien den Ukw - Seesprechfunk zu nutzen (Im Yachtcharter Vorschrift), dann haben Sie die Möglichkeit mit einer
"Funkzusatzprüfung"
einen neuen Führerschein mit Seesprechfunkgenehmigung ausgestellt zu bekommen.
Sie erhalten dann den Führerschein
"Boat Skipper - Kategorie B"
gültig bis 30 BRT ( Bruttoregistertonnen)
Amtlicher Bootsführerschein des kroatischen Schiffahrtsministeriums
| Kosten | |
| € 105,-- |
inklusive Skriptum, Seminarkosten und Merkblatt |
| Zuzüglich Prüfungstaxen in Höhe von ca. € 60,-- (je nach Kuna Tageskurs) Zahlbar direkt an die Behörde bei der Prüfung. | |
| Kursteilnahme |
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Die Teilnahme am Funkkurs ist bei jedem Küstenpatentkurs möglich. Die Kursdauer beträgt ca. 1 1/2 Stunden. Die genaue Ankunftszeit zum Kurs teilen wir ihnen bei der Anmeldung mit. |
Keine weiteren Kosten außer Ihre persönlichen, für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, etc.